Auto-Wartungsplan: Welche Intervalle sind wirklich nötig?
Das Wichtigste vorweg: Die verbindlichen Intervalle für dein Auto stehen in der Serviceanleitung des Herstellers oder zeigt die Serviceanzeige im Cockpit an. Allgemeine Zahlen aus dem Internet ersetzen das nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Intervalle funktionieren und welche Richtwerte der TCS und der ADAC nennen.
Zeit oder Kilometer: was zuerst eintritt
Ein Service wird entweder nach einer bestimmten Fahrleistung oder nach einer bestimmten Zeit fällig, je nachdem, was zuerst eintritt. Steht im Serviceplan «zwei Jahre oder 30'000 Kilometer», ist der Service spätestens nach zwei Jahren fällig, auch wenn du viel weniger gefahren bist (ADAC). Der Grund: Verschleiss entsteht auch, wenn das Auto steht.
Viele Hersteller bieten feste oder flexible Intervalle an. Flexible Intervalle passen die Fälligkeit an Fahrweise und Bedingungen an und lohnen sich eher für Vielfahrer; feste Intervalle eher bei wenig Kilometern und schonender Fahrweise (ADAC). Leuchtet die Serviceanzeige, vereinbare zeitnah einen Termin. Und auch nach Ablauf der Garantie gehört das Auto laut TCS regelmässig nach Herstellerangaben in die Werkstatt (TCS).
Richtwerte für einzelne Arbeiten
- Motoröl: hängt ganz vom Hersteller ab. Beispiele: Opel alle 30'000 Kilometer oder ein Jahr, Audi im flexiblen Intervall innerhalb von zwei Jahren bis maximal 30'000 Kilometer (ADAC).
- Bremsflüssigkeit: spätestens alle zwei Jahre, unabhängig von den Kilometern, weil sie mit der Zeit Wasser aufnimmt (ADAC). Bei einem Wassergehalt von 3,5 Prozent ist sie laut einem TCS-Experten am Ende (Blick).
- Zahnriemen: je nach Modell zwischen 60'000 und 240'000 Kilometern oder nach einer Anzahl Jahren, was früher eintritt (ADAC). Der TCS sagt klar: den vorgeschriebenen Wechsel zwingend einhalten. Reisst der Riemen, ist oft der Motor hinüber.
- Innenraumfilter: spätestens nach zwölf Monaten, Faustregel beim Reifenwechsel (ADAC).
- Zündkerzen: bei heutigen Ausführungen etwa alle 60'000 Kilometer (ADAC).
- Getriebeöl: Viele Hersteller schreiben keinen Wechsel vor. Der ADAC empfiehlt bei Automatikgetrieben etwa 60'000 bis 100'000 Kilometer, bei Schaltgetrieben etwa 100'000 Kilometer.
- Kühlmittel und Luftfilter: nach Herstellervorschrift.
Reifen
- Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Der TCS empfiehlt, Sommerreifen schon bei 3 Millimetern und Winterreifen bei 4 Millimetern zu ersetzen (TCS).
- Faustregel für den Wechsel: von O bis O, also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Eine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt es nicht, aber die Versicherung kann bei einem Unfall Leistungen kürzen.
- Reifen, die älter als acht Jahre sind, sollten laut TCS nicht mehr gefahren werden, auch mit genügend Profil.
- Luftdruck etwa monatlich prüfen, am kalten Reifen.
Batterie und Scheibenwischer
Die Batterie sollte ab dem vierten Jahr einmal jährlich auf ihre Leistung geprüft werden (TCS), ein Austausch ist üblicherweise nach drei bis sechs Jahren fällig (ADAC). Wischerblätter halten etwa ein Jahr. Wer mit abgenützten Wischern fährt, riskiert laut TCS den Vorwurf der Grobfahrlässigkeit (TCS).
Darf ich in die freie Garage, ohne die Garantie zu verlieren?
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die Kfz-Verordnung des Bundesrats (AGVS). Sie verbietet Abreden, die Gewährleistung oder Herstellergarantie davon abhängig machen, dass Wartungen nur in zugelassenen Werkstätten gemacht werden (Verordnung, Art. 4). Die Ausnahme: Die Arbeiten wurden fehlerhaft ausgeführt (Erläuterungen WEKO).
Wichtig ist aber, dass die Intervalle eingehalten und belegt sind. Die Garantiebedingungen der AMAG etwa setzen voraus, dass alle Servicearbeiten nach Vorgabe erledigt und eingetragen wurden; sonst ist der Garantiegeber befreit, ausser du weist nach, dass das Versäumnis den Schaden nicht verursacht hat (AGB Garantie AMAG). Manche Zusatzleistungen wie die Mobilitätsgarantie verlängern sich nur beim Markenpartner. Der TCS rät darum, das Auto zumindest in den ersten Jahren beim Markenvertreter warten zu lassen (TCS).
Der Beleg zählt
Ob Markengarage oder freie Werkstatt: Im Garantiefall und beim Verkauf zählt der Nachweis. Das Serviceheft ist laut TCS massgebend bei der Abklärung von Garantieansprüchen (TCS). Bewahre darum jede Werkstattrechnung auf und notiere Datum und Kilometerstand. Was in den Rechnungen steht, erklärt der Ratgeber Werkstattrechnung verstehen.