Wartungsheft Ratgeber

MFK-Aufgebot: Was geprüft wird, was es kostet und was bei verpasstem Termin passiert

23.09.2026

Irgendwann liegt der Brief im Briefkasten: das Aufgebot zur periodischen Fahrzeugprüfung, in der Schweiz meist MFK genannt. Hier steht, wann es kommt, wie du dich vorbereitest und was passiert, wenn du es liegen lässt.

Wann muss mein Auto zur MFK?

Die Intervalle stehen in Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Personenwagen, Motorräder und Anhänger über 0,75 Tonnen müssen erstmals fünf, spätestens aber sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung zur Prüfung, dann nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre (VTS Art. 33). Für Lieferwagen und Wohnmobile gilt ein kürzerer Start: erstmals nach vier Jahren.

Das Aufgebot schickt dir das Strassenverkehrsamt deines Kantons schriftlich (ch.ch). Du kannst dein Fahrzeug aber jederzeit freiwillig früher prüfen lassen. Ein Halterwechsel ändert den Termin übrigens nicht, ausser das Fahrzeug ist älter als zehn Jahre (TCS).

Was wird geprüft?

Laut VTS gehören zur Prüfung: Identifikation des Fahrzeugs, Bremsen, Lenkung, Sichtverhältnisse, Beleuchtung und elektrische Anlage, Fahrgestell, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung sowie das Abgasverhalten. Der Kanton St. Gallen nennt ausdrücklich auch Karosserie, tragende Teile und Korrosion (sg.ch).

Der Kanton Zürich verlangt, dass du das Auto betriebswarm und sauber vorführst; bei starkem Schmutz kann die Prüfung nicht abgeschlossen werden (zh.ch). Ältere Autos ungefähr der Jahrgänge 1976 bis 2006 ohne anerkanntes OBD-System brauchen zudem das Abgaswartungsdokument. Vorführen musst du nicht selbst: Eine andere Person oder deine Garage darf das übernehmen.

Was kostet die MFK?

Laut ch.ch musst du mit etwa 60 Franken rechnen. Beispiele aus den Tarifen der Kantone:

In den Kantonen Aargau, Bern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Zürich prüfen auch die Technischen Zentren des TCS im Auftrag des Amts (TCS). Solothurn verlangt dafür eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 (so.ch).

Termin verschieben

Die Regeln sind kantonal:

Was passiert, wenn ich das Aufgebot ignoriere?

Dann wird es teuer. Wer der Aufforderung ohne genügenden Grund nicht nachkommt, dem wird der Fahrzeugausweis entzogen (Art. 106 VZV). Das Verwaltungsgericht Solothurn hat 2024 einen solchen Fall bestätigt: Der Halter erschien nicht, das Amt bot ihn erneut auf und entzog danach Fahrzeugausweis und Kontrollschilder per sofort (Urteil VWBES.2024.5).

Schon ein verpasster Termin kostet: In Zürich wird das Fernbleiben mit CHF 30 pro Prüfeinheit verrechnet, eine Entzugsverfügung mit CHF 60 und der Einzug der Schilder durch die Polizei mit CHF 180. In Obwalden und Nidwalden ist die Prüfgebühr auch fällig, wenn du nicht erscheinst.

Und selbst wenn das Aufgebot ausbleibt, etwa wegen Prüfrückständen beim Amt, bleibst du als Halter für den Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich (TCS via Nau).

So bereitest du dich vor

Und wenn Mängel gefunden werden?

Dann folgt eine Nachkontrolle, normalerweise innert 30 Tagen, und du musst dich selbst um den Termin kümmern. Bei kleinen Mängeln reicht in manchen Kantonen, dass eine Garage sie behebt und dem Amt meldet (ch.ch). In St. Gallen heisst das Reparaturbestätigungsverfahren und läuft innert 14 Tagen.

Bewahre den Prüfbericht auf: Er hält den Kilometerstand fest und belegt beim Verkauf, dass dein Tacho stimmt. Mehr dazu im Ratgeber Occasion verkaufen.